zum Schutz unserer Bewohner*innen und um das Risiko einer Infektionskette zu minimieren und der Vorgabe der Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt für Besucher*innen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (auch auf dem Zimmer).

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Ältere Menschen mit Vorerkrankungen gehören laut Robert-Koch-Institut zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Mit Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind Pflegeheime seit kurzem auch angewiesen, kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen.

 

 

Leistungen

  • Häusliche Krankenpflege
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegebesuch - Nachweis für die Pflegekasse
  • Pflegehaus mit Kurzzeit- und Langzeitpflege
  • Hausnotruf, Funkfinger mit Rauchmelder
  • Allgemeine Hilfe / Beratung
  • Betreuendes Wohnen