zum Schutz unserer Bewohner*innen und um das Risiko einer Infektionskette zu minimieren, haben wir uns daher entschlossen für unsere Einrichtungen die 2G-Regelung (Geimpft / Genesen) mit einem negativen Testergebnis anzuwenden.
Dabei darf die Testung mittels eines PCR- Tests höchstens 48 Stunden zurückliegen, die Testung mittels PoC-Antigen-Tests nicht älter sein als 24 Stunden. Selbsttests können aktuell leider nicht akzeptiert werden!
Falls Sie keinen aktuellen Nachweis haben, bieten wir Ihnen vor Ort einen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest an.
Für Besucher*innen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (auch auf dem Zimmer).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ältere Menschen mit Vorerkrankungen gehören laut Robert-Koch-Institut zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Mit Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind Pflegeheime seit kurzem auch angewiesen, kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen.
Leistungen
- Häusliche Krankenpflege
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegebesuch - Nachweis für die Pflegekasse
- Tagespflege
- Pflegehaus mit Kurzzeit- und Langzeitpflege
- Hausnotruf, Funkfinger mit Rauchmelder
- Allgemeine Hilfe / Beratung
- Betreuendes Wohnen