zum Schutz unserer Bewohner*innen und um das Risiko einer Infektionskette zu minimieren und der Vorgabe der Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt für Besucher*innen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (auch auf dem Zimmer).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ältere Menschen mit Vorerkrankungen gehören laut Robert-Koch-Institut zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Mit Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind Pflegeheime seit kurzem auch angewiesen, kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen.
Leistungen
- Häusliche Krankenpflege
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegebesuch - Nachweis für die Pflegekasse
- Pflegehaus mit Kurzzeit- und Langzeitpflege
- Hausnotruf, Funkfinger mit Rauchmelder
- Allgemeine Hilfe / Beratung
- Betreuendes Wohnen